Ein Käufer erwarb bei einem Autohaus einen gebrauchten Pkw. Als der Motor Mängel zeigte forderte der Käufer das Autohaus auf die Mängel "umgehend" zu beseitigen. Als das Autohaus dem nicht nachkam lies der Käufer seinen Wagen in einer anderen Werkstatt reparieren und forderte nun von dem Autohaus als Verkäufer die Reparaturkosten in Höhe von 2.194,09 Euro zurück.