1.) Ein "Hoverboard" - (richtige Bezeichnung "E-Board" weil der Begriff "Hoverboard" aus der Science-Fiction-Filmkomödie "Zurück in die Zukunft II" stammt und es dort ein schwebendes Skateboard ohne Räder und Bodenkontakt analog einer "Hovercraft" ist), - ist ein elektrisch betriebenes, zweispuriges, Rollbrett (Skateboard in Querformat) ohne Lenkstange, auf dem sich eine Person stehend fortbewegen kann.
Typischerweise besteht das E-Board aus einer zweirädrigen Achse mit zwei kleinen Plattformen, auf denen der Fahrer steht. Das E-Board hält sich (ähnlich einem Segway) durch eine elektronische Antriebsregelung selbst in Balance und wird über Gewichtsverlagerung und die Fußstellung des Fahrers gesteuert.
2014 kamen die Geräte erstmals in China auf; seit 2015 machten zahlreiche Prominente das E-Board in den Vereinigten Staaten bekannt, (Quelle: Wikipedia).
2.) Sowohl Straßen als auch Gehwege darf man mit einem Hoverboard / e-Board nicht befahren. - Da es motorisiert ist und schneller als 6 km/h fährt, gilt es als "Kraftfahrzeug" und ist fahrerlaubnispflichtig (Klasse B für Pkw).
Außerdem liegt eine Zulassung zur Inbetriebnahme im Straßenverkehr bislang nicht vor.