Samstag, 20. März 2010
Der Kläger hatte vor Buchung einer Reise für sich und seine Ehefrau nach Argentinien mehrmals starke Rückenbeschwerden. Nach Buchung der Reise wurde durch einen neurologischen Facharzt ein Bandscheibenvorfall festgestellt. Der Neurologe hielt eine sofortige Operation für erforderlich. Daraufhin sagte der Kläger für sich und seine Ehefrau die Reise ab.
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Dienstag, 18. August 2009
Bei einer Rundreise mit 10 wesentlichen Programmpunkten war ein Programmpunkt ausgefallen. Der Reisende verlangte einen wesentlichen Betrag seines Reisepreises mit der Begründung zurück, gerade der ausgefallenen Punkt sei für seine Reiseentscheidung massgeblich gewesen.
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