Schadensersatz für verspätetes Arbeitszeugnis nur nach vorheriger Mahnung des Arbeitnehmers

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Recht§anwalt Thomas Kloeters

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Freitag, 28. August 2009

Schadensersatz für verspätetes Arbeitszeugnis nur nach vorheriger Mahnung des Arbeitnehmers

Geschrieben von Thomas Kloeters in Zeugnis um 10:21








Die Arbeitgeberin hatte dem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausgestellt. Der Arbeitnehmer verlangte zweimal Korrekturen zu seinen Gunsten und bewarb sich bei einem anderen Arbeitgeber. Dieser verlangte das Endzeugnis. Weil der Arbeitnehmer dieses nicht vorlegen konnte sagte der mögliche neue Arbeitgeber ab.

Der Arbeitnehmer verlagt nunmehr von seinem alten Arbeitgeber Schadensersatz für den Schaden der ihm dadurch entstanden ist, dass er die neue Stelle aufgrund des fehlenden Endzeugnisses nicht antreten konnte.

Der alte Arbeitgeber wusste nichts von der Neubewerbung des Arbeitnehmers. Auch hatte der Arbeitnehmer bei dem Streit um das Zwischenzeugnis nichts von einer laufenden Neubewerbung erwähnt. Da der Arbeitnehmer den alten Arbeitgeber im Hinblick auf die laufende Neubewerbung auch nicht gemahnt hatte, befand sich der alte Arbeitgeber mit der Erteilung des Endzeugnisses auch nicht in Verzug.

Die Klage des Arbeitnehmers auf Schadensersatz wegen der Absage aufgrund des verspäteten Endzeugnisses hatte keinen Erfolg.

- Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein vom 01.04.2009, 1 Sa 370/08 -
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