Keinen PC für Hartz IV Empfänger

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Recht§anwalt Thomas Kloeters

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Dienstag, 17. August 2010

Keinen PC für Hartz IV Empfänger

Geschrieben von Thomas Kloeters in Sozialrecht um 00:04







Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfahlen hat entschieden, dass Hartz IV Empfänger keinen Anspruch auf einen PC haben. Ein PC sei für eine geordnete Haushaltsführung nicht notwendig.

Ein Haushalt lasse sich problemlos ohne PC führen. Er gehöre nicht zur Erstausstattung einer Wohnung. Informationen könnten sich ein Hartz IV Empfänger auch aus dem Fernsehen oder Radio besorgen. Es komme nicht darauf an, in welchem Umfang PCs in Haushalten in Deutschland verbreitet seien.

Die Entscheidung erging im Rahmen eines sogenannten Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens. Die Antragstellerin aus Minden hatte Prozesskostenhilfe für ihre Klage gegen die Behörde beantragt, damit sie einen Rechtsanwalt bzahlen kann, der vor dem Sozialgericht Detmold ihre Interessen vertritt. Das Sozialgericht Detmold und das Landessozialgericht NRW hatten die Erfolgsaussicht dieser Klage jedoch verneint.

Die Antragstellerin hatte als Empfängerin von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, (Hartz IV Leistungen) die Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC sowie die Übernahme von Kosten für einen PC Grundlehrgang beantragt.

Die Antragstellerin müsste nun ihren Rechtsanwalt selbst bezahlen, oder den Prozess ohne Rechtsanwalt vor dem Sozialgericht Detmold führen.

Sozialgericht Detmold, BS vom 07.01.2010 - S 18 AS 105/09 -
Landessozialgericht Nordrhein-Westfahlen BS vom 23.04.2010 - L 6 AS 297/10 B -




Anmerkung: Die Entscheidungen der Sozialgerichte überzeugen nicht.

Es gibt zunehmend gesellschaftliche Projekte, die sich für einen freien PC Zugang für alle einsetzen: http://ftpc.lugmoe.de/ . Mit der gleichen Argumentation mit der die Sozialgerichte Hilfe für die Anschaffung eines PC ablehnen könnte auch die Hilfe für die Anschaffung eines TV- oder Radiogerätes versagt werden.

Die überwiegende Anzahl der Haushalte in Deutschland ist mit einem PC ausgestattet. Arbeitssuchende sind darauf angewiesen mit Hilfe eines PC Bewerbungen zu schreiben. Gleiches gilt für den Empfang und die Versendung von e-mails. Schliesslich gewinnt die Beschaffung von Informationen durch das Internet, die nicht aus öffentlichen Medien bezogen werden können zunehmend an Bedeutung. Dies gilt insbesondere auch für Kinder, die für schulische oder Ausbildungszwecke im Internet recherchieren müssen.
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