Parken vor der Garage des Nachbarn ist nicht erlaubt

 |

Recht§anwalt Thomas Kloeters

Kalender

« Juli '25
Mo Di Mi Do Fr Sa So
  1 2 3 4 5 6
7 8 9 10 11 12 13
14 15 16 17 18 19 20
21 22 23 24 25 26 27
28 29 30 31      

Kategorien

  • XML Arbeitsrecht
  • XML Abmahnung
  • XML Altersteilzeit
  • XML Befristung
  • XML Kündigungsschutz
  • XML Lohnforderung
  • XML Urlaub
  • XML Zeugnis
  • XML Arzthaftungsrecht
  • XML Betreuungsrecht
  • XML Erbrecht
  • XML Familienrecht
  • XML Kaufrecht
  • XML Kunst & Kultur
  • XML Mietrecht
  • XML Nachbarrecht
  • XML Reiserecht
  • XML Rundfunkrecht
  • XML Sozialrecht
  • XML Steuerrecht
  • XML Strafrecht
  • XML Verkehrsstrafrecht
  • XML Strafvollzugsrecht
  • XML StVK-Zulassungsrecht
  • XML Urheberrecht
  • XML Vereinsrecht
  • XML Verkehrsrecht
  • XML Führerscheinrecht
  • XML Versicherungsrecht
  • XML Zwangsvollstreckung

Archive

  • Das Neueste ...
  • Älteres ...

Suche

Blog abonnieren

  • XML

Verwaltung des Blogs

Login
Impressum

Sonntag, 17. Oktober 2010

Parken vor der Garage des Nachbarn ist nicht erlaubt

Geschrieben von Thomas Kloeters in Nachbarrecht um 00:01








Zwischen zwei Grundstücken befand sich eine Privatstrasse. Am Ende dieser Strasse befindet sich die Garage des Klägers und der Hauszugang des Nachbarn. Der Nachbar stellte immer wieder sein Fahrzeug vor seiner Haustüre ab und behinderte damit die Garagenzufahrt des Klägers, weil die Zufahrtsstrasse entsprechen eng war. Der Nachbar argumentierte, dass er die Garagenzufahrt des Klägers ja nicht absichtlich behindere, es sei in der engen Strassen nicht möglich sein Fahrzeug so abzustellen, dass die Garagenzufahrt nicht beeinträchtigt werde. Der Kläger könne klingeln und ihn bitten das Fahrzeug kurz wegzufahren.

Zunächst bat der Kläger den Nachbarn mehrfach die Garage nicht zuzuparken. Dann forderte er den Nachbarn auf eine schriftliche Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Nachdem alles erfolglos blieb verklagte er den Nachbarn (zivilrechtlich) auf Unterlassen vor dem Amtsgericht.

Das Amtsgericht gab dem Kläger Recht. Das Abstellen eines fremden Fahrzeuges vor der Garage des Kläger stelle eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung dar, weil der Kläger seine Garage nicht ungehindert nutzen könne. Diese Beeinträchtigung sei auch nicht unerheblich, weil nicht lediglich ein kurzzeitiges Anhalten eines fremden Fahrzeuges etwa nur zum Ein- oder Aussteigen vorliege.

Das Amtsgericht sah auch eine Wiederholungsgefahr, weil der Nachbar den Verstoss mehfach begangen hatte und sich geweigert hatte die Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Der Nachbar müsse sein Fahrzeug woanders abstellen.

- Amtsgericht München vom 22.12.2009, 241 C 7703/09 -


Anmerkung zur bussgeldrechtlichen Situation:

Eigene Garage ohne abgesenkten Bordstein

Das Verbot, vor Grundstückseinfahrten zu parken, gilt nicht für den Zufahrtsberechtigten und denjenigen, dem der Zufahrtsberechtigte das Parken gestattet. Der Berechtigte ist vor seiner eigenen Grundstückszufahrt nicht an eine zeitliche Begrenzung gebunden. Ebenso braucht er keine Parkscheibe oder einen Parkschein. Kurzparkzonen gelten nicht für den unmittelbaren Bereich der Grundstückszufahrt die von parkenden Fahrzeugen freizulassen sind und dem Berechtigten zum Parken unbeschränkt offenstehen, (OLG Frankfurt NStZ 1984, 545; BayObLG, DAR 1992, 270).


Eigene Garage mit abgesenktem Bordstein

Schwieriger wird es bei einem abgesenkten Bordstein, weil dort das Parken grundsätzlich nicht erlaubt ist, § 13 Absatz 3 Nr. 9 StVO. Bei einem abgesenkten Bordstein vor einer Einfahrt gibt es keine einhellige Meinung, ob das Parken entsprechend § 12 StVO verboten ist, oder ob der abgesenkte Bordstein nur der Nutzung der eigenen Einfahrt dient und der Schutzzweck des Parkverbots gemäss § 12 StVO hier nicht zur Anwendung kommt. Ein Grundsatzurteil müsste diese Rechtsfrage klären.
Kommentare (0) | Trackbacks (0)

Trackbacks
Trackback-URL für diesen Eintrag

Keine Trackbacks

Kommentare
Ansicht der Kommentare: (Linear | Verschachtelt)

Noch keine Kommentare

Kommentar schreiben

Umschließende Sterne heben ein Wort hervor (*wort*), per _wort_ kann ein Wort unterstrichen werden.
Standard-Text Smilies wie :-) und ;-) werden zu Bildern konvertiert.

Um maschinelle und automatische Übertragung von Spamkommentaren zu verhindern, bitte die Zeichenfolge im dargestellten Bild in der Eingabemaske eintragen. Nur wenn die Zeichenfolge richtig eingegeben wurde, kann der Kommentar angenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser Cookies unterstützen muss, um dieses Verfahren anzuwenden.
CAPTCHA

 
Kommentare werden erst nach redaktioneller Prüfung freigeschaltet!
 
 
Powered by Serendipity | Template by Perun