Recht§anwalt Thomas Kloeters

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Freitag, 11. Dezember 2020

Aktuelles

Geschrieben von Thomas Kloeters um 00:04

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Liebe Leser,

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Samstag, 3. August 2019

Sozialgericht Düsseldorf

Geschrieben von Thomas Kloeters in Sozialrecht um 00:02
Entscheidung: Arbeitsunfall









SG bejaht Anspruch gegen Berufsgenossenschaft
Spa­zier­gang kann Arbeit­s­un­fall sein

11.10.2017

Ein Sonntagsspaziergang endete für einen Mann damit, dass er von einem Auto erfasst wurde. Das SG Düsseldorf hat diesen Vorfall als Arbeitsunfall anerkannt.

Befindet sich ein Arbeitnehmer in einer Rehabilitationsmaßnahme und hat in diesem Zusammenhang einen Unfall, so stellt dies einen Arbeitsunfall dar und berechtigt zu Leistungen aus der gesetzlichen Unfallkasse. Dabei schadet es auch nicht, wenn der Unfall während eines Sonntagsspaziergangs geschieht. Dies geht aus einem nun veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts (SG) Düsseldorf hervor (Urt. v. 20.06.2017, Az. S 6 U 545/14).

Der Kläger befand ich an einem Sonntag auf einem privaten Spaziergang, als er beim Überqueren eines Zebrastreifens von einem Auto erfasst und verletzt wurde. Der 60-Jährige, der sich zum Zeitpunkt des Unfalls in einer stationären Rehabilitationmaßnahme befand, erhob daraufhin Anspruch auf Versicherungsleistungen aus der Berufgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung.

In der Kur war ihm zwecks Gewichtsabnahme Bewegung empfohlen worden. Mit dem Spaziergang habe er seiner Verpflichtung zur aktiven Mitarbeit bei der Gewichtsreduzierung nachkommen wollen, argumentierte er.

SG: Spaziergang war zur Rehabilitation geeignet
Dies Genossenschaft lehnte die begehrte Zahlung aber ab und verwies darauf, dass es sich bei dem Spaziergang um eine rein private, auf eigene Gefahr betriebene Tätigkeit gehandelt habe. Er sei nicht ärtzlich verordnet gewesen und stehe damit in keinem Zusammenhang mit der Rehabilitation des Klägers. Ein rein zeitlich-örtlicher Zusammenhang reiche nicht aus, um einen Anspruch auf Versicherungsleistungen zu begründen.

Das SG nahm in seinem Urteil sodann eine deutlich weitere Auslegung des Begriffs Arbeitsunfall vor und bejahte einen Anspruch des Mannes. Auch ein außerhalb der Rehabilitation durchgeführter Sonntagsspaziergang könne einen Arbeitsunfall begründen, so die Richter.

Zwar habe der Spaziergang an einem therapiefreien Tag stattgefunden, doch bestehe durchaus ein Zusammenhang mit der Rehabilitationsmaßnahme des Mannes. Auch die fehlende ärztliche Verordnung spielte für das Gericht keine Rolle. Es reiche aus, so seine Begründung, wenn der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein durfte, die Tätigkeit sei geeignet, der stationären Behandlung zu dienen und diese Tätigkeit zudem objektiv kurgerecht sei. Beides sei bei dem hier streitigen Spaziergang gegeben gewesen.

Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

Quelle: LTO.de - Legal Tribune Online - Aktuelles aus Recht und Justiz
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sg-duesseldorf-s6u545-14-spaziergang-sonntag-arbeitsunfall-rehabilitation/

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Mittwoch, 31. Mai 2017

Kein Zugriff der Eltern auf Facebook-Account ihrer verstorbenen Tochter

Geschrieben von Thomas Kloeters um 00:02


Das KG Berlin hat entschieden, dass Eltern keinen Zugang zu dem Facebook-Account ihres verstorbenen Kindes durchsetzen können, da der Schutz des Fernmeldegeheimnisses dem Anspruch der Erben entgegensteht, Einsicht in die Kommunikation der Tochter mit Dritten zu erhalten.

II. Instanz, KG Berlin, 31.05.2017, 21 U 9/16

Link zum Artikel von juris

I. Instanz, LG Berlin, Urt. v. 17.12.2015 - 20 O 172/15
II. Instanz, KG Berlin, 31.05.2017, 21 U 9/16
II. Revision zum BGH ist zugelassen, Stand 31.05.2017







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Freitag, 9. Dezember 2016

Auto macht sich selbständig - Fahrer haftet!

Geschrieben von Thomas Kloeters in Verkehrsrecht um 00:02



Der Wählhebel vom Automatikgetriebe war laut Polizei nicht richtig eingerastet, so dass sich das Auto die Waldhausener Straße abwärts in Bewegung setzte. Verletzt wurde niemand. An Auto und Hauswand entstand Sachschaden.

Rechtslage, § 14 Absatz 2 Satz 1 StVO


"Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird."


Der Bundesgerichtshof in Strafsachen hat die in §14 Abs. 2 S. 1 StVO beschriebenen allgemein formulierten Pflichten des Fahrers konkretisiert:

Grundsätzlich sind alle am Fahrzeug dafür vorgesehenen Sicherungseinrichtungen zu betätigen.
Auf Abschüssigen Gelände ist eine doppelte Sicherung erforderlich durch

a) festes Anziehen der Feststellbremse (meistens Handbremse); und
b) Einlegen des kleisten gegenäufigen Ganges; und in steilem Gelände zusätzlich die dritte Sicherung
c) einschlagen der Vorderräder bergwärts bzw gegen den Bordstein.




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Donnerstag, 8. Dezember 2016

Polizei blitzt Pferd mit 43 km/h

Geschrieben von Thomas Kloeters in Verkehrsrecht um 00:02







Das Foto stamme bereits aus dem Jahr 2005 und sei am Rande einer Bundesstraße im Landkreis Barnim - möglicherweise zu Testzwecken - entstanden, um das Gerät zu kalibrieren teilt der Pressesprecher der Polizei in Brandenburg mit.


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Sonntag, 20. November 2016

Hoverboard, e-Board, Segway ohne Lenker - Fahrerlaubnispflicht, Führerscheinpflicht, Zulassungspflicht, Versicherungspflicht, Steuerpflicht, Strafbarkeit, Ordnungswidrigkeit

Geschrieben von Thomas Kloeters in StVK-Zulassungsrecht um 00:02






1.) Ein "Hoverboard" - (richtige Bezeichnung "E-Board" weil der Begriff "Hoverboard" aus der Science-Fiction-Filmkomödie "Zurück in die Zukunft II" stammt und es dort ein schwebendes Skateboard ohne Räder und Bodenkontakt analog einer "Hovercraft" ist), - ist ein elektrisch betriebenes, zweispuriges, Rollbrett (Skateboard in Querformat) ohne Lenkstange, auf dem sich eine Person stehend fortbewegen kann.

Typischerweise besteht das E-Board aus einer zweirädrigen Achse mit zwei kleinen Plattformen, auf denen der Fahrer steht. Das E-Board hält sich (ähnlich einem Segway) durch eine elektronische Antriebsregelung selbst in Balance und wird über Gewichtsverlagerung und die Fußstellung des Fahrers gesteuert.

2014 kamen die Geräte erstmals in China auf; seit 2015 machten zahlreiche Prominente das E-Board in den Vereinigten Staaten bekannt, (Quelle: Wikipedia).

2.) Sowohl Straßen als auch Gehwege darf man mit einem Hoverboard / e-Board nicht befahren. - Da es motorisiert ist und schneller als 6 km/h fährt, gilt es als "Kraftfahrzeug" und ist fahrerlaubnispflichtig (Klasse B für Pkw).

Außerdem liegt eine Zulassung zur Inbetriebnahme im Straßenverkehr bislang nicht vor.

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Mittwoch, 16. November 2016

Wie schnell darf ein Lkw auf Landstraßen fahren? Darf der Lkw einen vorhandenen Randstreifen nutzen, um schnellere Pkw überholen zu lassen? Darf ein langsamer Lkw den Seitenstreifen dauerhaft befahren

Geschrieben von Thomas Kloeters in Verkehrsrecht um 00:02


Suchwörter: § 5 Abs. 6 StVO; § 41 StVO, Zeichen 295; Lkw überholen, langsameres Fahrzeug § 5 Abs. 6 StVO, ähnlich langsamere Fahrzeuge Zeichen 265; Landstraße, Fahrstreifenbegrenzung; Fahrbahnbegrenzung; Höchstgeschwindigkeit Lkw auf Landstraßen;

1.) Was viele Pkw-Fahrer nicht wissen:


Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen außerhalb geschlossener Ortschaften für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t, 60 km/h (!), § 3 Abs. 3 Nr. 2 b) aa StVO.

Lkw dürfen auf Landstraßen also nur maximal 60 km/h fahren!


2.) Was viele Lkw-Fahrer nicht wissen:

Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen, § 5 Abs. 6 Satz 2 StVO.

Lkw müssen auf Landstraßen Pkw überholen lassen, dürfen hierzu kurzzeitig ausweichend den Seitenstreifen benutzen und müssen notfalls sogar anhalten. Sie dürfen den Seitenstreifen aber nicht dauerhaft befahren.

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Montag, 27. Juli 2015

Kein Blaulicht und Martinshorn für den Privatgebrauch

Geschrieben von Thomas Kloeters in StVK-Zulassungsrecht um 00:28


Ein Fahrzeug, das mit einer Sondersignalanlage (Blaulicht und Martinshorn) ausgerüstet ist darf diese Ausstattung in privater Hand nicht im Strassenverkehr behalten. Auch die Bezeichnung "Feuerwehr" sowie gelbe und reflektierende Streifen sind nur für

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Mittwoch, 6. Mai 2015

Gelbe Kennleuchte, gelbe Warnleuchte, gelbes Rundumlicht, gelbes Blinklicht für den Privatgebrauch im Strassenverkehr zulässig?

Geschrieben von Thomas Kloeters in StVK-Zulassungsrecht um 00:13



Es gibt rechtlich drei verschiedene gelbe Blinklichter im Strassenverkehr.

Zu unterscheiden ist zwischen

(1) gelbem Blinklicht (auch) im fahrenden Betrieb benutzbar, (§ 52 Abs. 4 StVZO),
(2) ausschliesslich auf stehenden Fahrzeugen, § 53 a Abs 3 StVZO
und
(3) herkömmlichen aufstellbaren blinkenden gelben Taschenlampen bzw. Warnblinklampen (Fachbegriff: tragbare Warnleuchten) die mit Akku oder Batterie betrieben werden, (und zwar ausschliesslich unabhängig von der Lichtanlage/Stromanlage des Kfz), § 53 a Abs. 1 StVZO.




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Sonntag, 22. März 2015

Durchgefallen - Führerscheinprüfung (Fahrerlaubnisprüfung) kann ohne Idiotentest unbegrenzt wiederholt werden

Geschrieben von Thomas Kloeters in Führerscheinrecht um 07:33

Die theoretische und praktische
Fahrerlaubnisprüfung kann unbegrenzt wiederholt werden, das ergibt sich aus der Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Nach einer nicht bestandenen Prüfung ist lediglich eine Wartefrist von 14 Tagen einzuhalten. Die theoretische Prüfung bleibt aber nur 1 Jahr gültig. Schafft man die praktische Prüfung in dieser Zeit nicht, muss auch die theoretische Prüfung wiederholt werden.



Keine 3-monatige Wartefrist

Die ehemals vorhandenen Regelung, dass bei Nichtbestehen der Prüfung auch nach jeweils zweimaliger Wiederholung der Bewerber die Prüfung erst nach Ablauf von 3 Monaten wiederholen darf gibt es nicht mehr.

Kein Idiotentest (MPU)

Nach 3-maligem Nichtbestehen muss der Bewerber auch nicht zum Idiotentest (MPU). Nur wenn der Sachverständige oder Prüfer Tatsachen feststellen, die bei ihnen Zweifel über die körperliche oder geistige Eignung des Bewerbers begründen, müssen sie dies der Straßenverkehrsbehörde mitteilen, § 18 Absatz 3 FeV. Diese kann dann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.

(Stand: 22.03.2015)

Freitag, 13. Dezember 2013

Abmahnabzocke, Gegenwind vom LG München I

Geschrieben von Thomas Kloeters in Urheberrecht um 00:02







Das Landgericht München I hat am 29.05.2013 entschieden, dass der dem dortigen Rechtsstreit konkret zugrunde liegende Pornofilm nicht dem Deutschen Urheberrecht unterliegt.

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Donnerstag, 25. April 2013

Auch falsche Verkehrsschilder müssen beachtet werden

Geschrieben von Thomas Kloeters in Verkehrsrecht um 00:03






Der Kläger hatte seinen Pkw vor dem Notausgang eines Kinos geparkt, dessen Bereich mit einem Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt, Fläche für die Feuerwehr freihalten, Der Bürgermeister" sowie mit einem Drehleitersymbol und Richtungspfeilen gekennzeichnet war. Der Pkw wurde abgeschleppt. Der Kläger wendet sich gegen die Abschleppkosten sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 75,00 Euro, die ihm in Rechnung gestellt wurden.


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Samstag, 12. Mai 2012

Unternehmer muss Fahrer von Bussgeld nur ausnahmsweise freistellen

Geschrieben von Thomas Kloeters in Arbeitsrecht um 00:02






Der Kläger war bei der Beklagten als Kraftfahrer angestellt und ist auf ein Bussgeld in Höhe von 8.520,00 Euro zuzüglich 426 Euro Verwaltungsgebühren und Auslagen wegen Verstosses gegen das Fahrpersonalgesetz in Anspruch genommen worden. Der Kläger machte vor dem Arbeitsgericht geltend, dass der Tourenplan vom Unternehmer so eng vorgegeben worden sei, das er mit den Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes nicht zu vereinbaren gewesen sei.


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Dienstag, 6. März 2012

Probezeit, Krankheit, Kündigung, Lohnfortzahlung

Geschrieben von Thomas Kloeters in Kündigungsschutz um 00:03







Während der Probezeit ist die Kündigung regelmässig rechtlich einfacher. Beide Parteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmer können mit einer zweiwöchigen Frist kündigen, wenn tarifvertraglich nichts anderes bestimmt ist. Die Probezeit darf maximal 6 Monate andauern, § 622 Abs. 2 BGB. Sie verlängert sich nicht um die

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Samstag, 11. Februar 2012

Neues Flensburger Punktesystem für Verkehrssünder - nach 8 Punkten statt wie bisher nach 18 Punkten soll "der Lappen weg" sein

Geschrieben von Thomas Kloeters in Verkehrsrecht um 00:02









Am 11.02.2012 vermeldet die BILD Zeitung, dass Bundesverkehrsminister Ramsauer (CSU) ein neues Punktesystem für Verkehrssünder einführen will. Demnächst soll schon bei 8 Punkten statt wie bisher erst bei 18 Punkten "der Lappen weg" sein.

- Eine Katastrophe, insbesondere für deutsche Berufskraftfahrer. -



"Neues Flensburger Punktesystem für Verkehrssünder - nach 8 Punkten statt wie bisher nach 18 Punkten soll "der Lappen weg" sein" vollständig lesen

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